Typische Situationen
- Wohnung oder Haus nach einem Todesfall auflösen
- Erbengemeinschaft benötigt eine abgestimmte Räumung
- Nachlassverwaltung beauftragt eine vollständige Räumung
- Vermieter oder Hausverwaltung koordiniert die Wohnungsübergabe
Was wir übernehmen
- Wohnungsauflösung und Hausauflösung
- Keller und Dachboden
- Möbel und Hausrat
- Elektrogeräte
- Abtransport und Verwertung
Ablauf
1. Erstes Gespräch
Sie schildern die Situation und den gewünschten Umfang. Termine planen wir in Ihrem Tempo.
2. Persönliche Unterlagen und mögliche Wertgegenstände
Dokumente und Gegenstände, die persönlich oder werthaltig sein können, werden vor der Räumung gesondert geprüft und mit dem Auftraggeber abgestimmt – nichts wird eigenständig als wertlos behandelt.
3. Besichtigung bei unklarer Lage
Ist der Umfang oder der Inhalt unklar, empfehlen wir eine Besichtigung vor der Räumung.
4. Angebot und Termin
Sie erhalten ein Angebot mit festgelegtem Leistungsumfang und einen abgestimmten Termin.
5. Räumung und Abschluss
Räumung, Abtransport und Verwertung nach Vereinbarung – auf Wunsch mit Fotodokumentation.
Wichtige Hinweise
- Wir versprechen keine automatische Bewertung oder Verwertung wertvoller Gegenstände.
- Persönliche Unterlagen werden nicht eigenständig vernichtet, sondern vorher abgestimmt.
- Rechtliche Fragen zu Erbe, Nachlass oder Berechtigungen klären Sie bitte mit fachkundiger Stelle – wir leisten keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Was passiert mit persönlichen Dokumenten?
Persönliche Unterlagen werden getrennt und vor einer Entsorgung mit dem Auftraggeber abgestimmt. Eine automatische Vernichtung findet nicht statt.
Werden Wertgegenstände berücksichtigt?
Wenn möglicherweise werthaltige Gegenstände vorhanden sind, wird dies vor der Räumung geprüft und besprochen. Eine pauschale Wertanrechnung sagen wir nicht zu.
Kann eine Erbengemeinschaft gemeinsam beauftragen?
Die Beauftragung erfolgt durch die berechtigte Person bzw. Stelle. Wir bestätigen vor Ausführung, dass eine Beauftragung zur Räumung und Entsorgung vorliegt.
